PHOTEIN - konzeptionelle Photographie

 

Die Photographie von PHOTEIN legt den Schwerpunkt auf ein konzeptionelles Vorgehen.

 

Der Focus wird auf die photographische Umsetzung von Inhalten gelegt. Photographie wird nicht unbedingt als Einzelbild verstanden, vielmehr stehen Serien und Geschichten im Mittelpunkt. Das verbindende Element kann dann sowohl theoretischer, praktischer oder photographischer Natur sein.

 

 

Das Wort Konzept / Konzeption kommt aus dem lateinischen concipere = erfassen, auffassen, in sich aufnehmen, begreifen, sich vorstellen und kann verschiedene Bedeutungen haben:
ein Plan, ein Programm für ein Vorhaben, ein erster Entwurf, eine Vorstufe einer Theorie oder Sachverhalte, die sich durch gemeinsame Merkmale auszeichnen. Eben dies zeichnet die Photographie von PHOTEIN aus. Gleich welche photographische Aufgabenstellung es zu lösen gilt, ein vorheriges Erfassen der Situation und ein darauf abgestimmtes photographisches Arbeiten lassen PHOTEIN-Photos entstehen.

 

 

In der konzeptionellen Kunst ist die Ausführung des Kunstwerks von untergeordneter Bedeutung, und muss nicht durch den Künstler selbst erfolgen. Im Vordergrund stehen das zugrunde liegende Konzept und die Idee dazu, die somit als gleichwertig betrachtet werden. An Stelle von fertig gearbeiteten Bildern und Skulpturen treten in diesem Sinne Skizzen, Schriftstücke, Anleitungstexte oder u.U. auch Künstlerbücher, die eigene ästhetische Qualitäten entfalten können. Eines der Ziele ist die "Entmaterialisierung" des Kunstwerks und die Einbeziehung des Betrachters. Gewohnte Sichtweisen, Begriffe und Zusammenhänge der Welt werden hinterfragt, neue Regeln erfunden. Es wird mit Kontexten, Bedeutungen und Assoziationen gearbeitet.

 

 

In der Kommunikationsbranche ist die Konzeptionserstellung eine der typischen Phasen in der Entwicklung von Werbekampagnen oder Werbemitteln. Insofern sind es Konzeptionen, die Ideen enthalten, ihre schöpferische Leistung als geistiges Eigentum unterliegt dem Urheberrecht, für dessen Nutzung dem Rechte-Inhaber somit ein der Dauer und dem Umfang angemessenes Nutzungsentgelt zusteht.